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Das Waffengesetz ist in Kraft

Seit dem 15. August ist die neue Waffenverordnung in Kraft. Für den Kauf eines Sturmgewehrs 90 oder 57 mit einem Magazin von mehr als 10 Patronen ist nun eine Ausnahmebewilligung nötig.

Quelle:   https://www.swissshooting.ch/de/news/aktuelles/2019/08_august/waffenverordnung/